GAV Kontrollen

Lohnbuchkontrollen

Vor dem Hintergrund "der gleich langen Spiesse" tragen die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften eine gemeinsame Verantwortung für die Inhalte der Gesamtarbeitsverträge. Konnte ein Gesamtarbeitsvertrag in einer Branche erfolgreich etabliert werden, so ist das Fortbestehen dieses Vertrages, zum Beispiel bei Lohnverhandlungen oder bei einer anstehenden Verlängerung, durch den
gemeinsamen Konsens Sache der Tarifpartner.

Der Umfang einer gesamtarbeitsvertraglichen Lohnbuchkontrolle wird hierbei von den (Regionalen) Paritätischen Berufskommissionen festgelegt. Die wesentlichen Kontrollinhalte sind hierbei

  • die Einhaltung des Mindestlohnes
  • die Gewährung des 13. Monatslohnes
  • die Gutschrift von Feiertagen und Ferien
  • die Beachtung der arbeitszeitlichen Bestimmungen
  • die Auszahlung von Lohnzuschlägen
  • der Abbau von Überstunden
  • die korrekte Anwendung der Reisezeit
  • der konforme Abzug von branchenspezifischen Berufsbeiträgen
  • die GAV-konforme Prämienbeteiligung des Arbeitnehmers für das Krankentaggeld.

Seit der Umstellung auf unser neues Lohnbuchkontrollverfahren im Frühjahr 2015, sind wir in der Lage die rechnerischen Ergebnisse aus der Kontrolle der vorstehenden Bestimmungen für jeden einzelnen Arbeitnehmer auf nur einem A4-Blatt darzustellen. Diese wesentliche Änderung stellt nicht nur eine deutliche Aufwertung der faktischen Transparenz dar, sondern ermöglicht es den Betrieben die umfangreiche Thematik schneller und einfacher nachzuvollziehen.