GAV Kontrollen

Unterstellungskontrollen

Die teilweise ungeklärte Frage, ob es sich bei einem Schweizer Betrieb um einen echten oder unechten Mischbetrieb um einen reinen Baubetrieb oder doch vielleicht um eine Bauunternehmung mit einer eigenen Gipserabteilung handelt, klären wir.

Bereits seit den frühen 1990er haben wir immer wieder die massgebenden Abklärungen, die eine Unterstellung eines Betriebes unter einen AVE GAV rechtfertigen, für die Paritätischen Berufskommission ausgearbeitet und in einem Unterstellungsbericht zusammengefasst. Anhand intensiver Einblicknahmen in den Betrieb vor Ort, umfangreicher Auswertungen und statistischer Erhebungen zum Beispiel des Wareneinsatzes, der Rechnungslegung aber auch der Geschäftsbilanz sowie den Lohndaten, ist eine Evaluierung der Unterstellung möglich.